MAJOR SAFETY
MAJOR SAFETY berät Sie zu sämtlichen Fragen in den Bereich Arbeitssicherheit.
Unsere Expertise erstreckt sich über folgende Bereiche:
Arbeitssicherheitsberatung (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen)
In 3 § BaustellV steht, dass jeder Bauherr der Verpflichtung unterliegt, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen. Dem Bauherrn ist es aber auch gestattet, selbst die Rolle vom SiGeKo zu übernehmen, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Der Koordinator hat verschiedene Aufgaben rund um das Bauprojekt durchzuführen. Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt werden, müssen bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung und muss weiterhin dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauprojekt aufgestellt wird.
Was sind die Aufgaben eines SiGeKo?
a. Aufgaben des SiGeKo während der Planung:
- Beratung bei Planung des Bauvorhabens.
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber.
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
- Koordination der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
b. Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung:
- Den SiGe-Plan fortwährend erstellen, anpassen und dafür Sorge tragen, dass die daraus resultierenden Vorgaben eingehalten werden.
- Schutzmaßnahmen bekanntmachen.
- Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen.
- Koordination der Zusammenarbeit ausführender Unternehmen.
Regalsicherheitsinspektion nach DIN EN 15635
Was macht ein Regalprüfer?
- Als Regalprüfer hat man die Aufgabe, für die Sicherheit von Regalsystemen zu sorgen . Dafür führt man regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs- und Installationsarbeiten durch. Fallen dabei Mängel auf, wie Beschädigungen, Verformungen oder gar fehlende Teile, ist der für die Reparatur zuständige Mann verantwortlich.
PSAgA-Prüfung nach DGUV 312-906
Die PSAgA-Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist eine spezielle Prüfung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Deutschland. PSAgA umfasst alle Sicherheitsmaßnahmen und Schutzausrüstungen, die Beschäftigte bei Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen tragen müssen, z. B. beim Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Masten, Hochregalen oder in großen Höhen allgemein.
Die DGUV Regel 312-906 legt die Anforderungen an die Prüfung von PSAgA fest. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Schutzausrüstung funktionstüchtig, sicher und gebrauchstauglich ist. Hier sind die wichtigsten Punkte zur PSAgA-Prüfung nach DGUV 312-906:
- Prüfungsintervall:
- • Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich von einer "befähigten Person" durchgeführt werden. Je nach Nutzungsgrad und Einsatzbedingungen kann eine häufigere Überprüfung erforderlich sein.
- Prüfungsumfang:
- Die Prüfung beinhaltet die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Teile der Schutzausrüstung. Dazu gehören z. B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Karabinerhaken, Abseilgeräte und Höhensicherungsgeräte.
- Sichtprüfung und Funktionsprüfung: Die Ausrüstung wird auf Verschleiß, Risse, Verformungen und andere Mängel geprüft.
- Ggf. auch Dokumentation der Prüfung, bei der alle Mängel und Reparaturen festgehalten werden.
- Qualifikation der Prüfer:
- Die Prüfung muss von einer "befähigten Person" durchgeführt werden. Diese Person muss speziell im Umgang mit PSAgA geschult sein, die Gefahren verstehen und Erfahrung mit der Überprüfung dieser Ausrüstung haben. Solche Qualifikationen werden in Schulungen und Prüfungen erworben, die nach den Vorschriften der DGUV und der Berufsgenossenschaften organisiert werden
- Dokumentation:
- Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert, um die Sicherheit zu gewährleisten und bei Bedarf auf Inspektionen zugreifen zu können. Die Dokumentation umfasst Informationen über den Zustand der PSAgA, durchgeführte Wartungsmaßnahmen und eventuell anfallende Reparaturen.
Warum ist die Prüfung wichtig?
- Die PSAgA-Prüfung nach DGUV 312-906 dient dazu, das Risiko von Arbeitsunfällen bei Höhenarbeiten zu minimieren. Defekte oder verschlissene Ausrüstung kann zu schwerwiegenden Unfällen führen, deshalb ist eine regelmäßige, gründliche Überprüfung zwingend notwendig.
Zusammengefasst dient die PSAgA-Prüfung nach DGUV 312-906 dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten.
Gerne beraten wir Sie zu weiteren Themen wie z.B. Einsatz von Hebezeugen.